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Empirische Untersuchungen PDF Drucken

Informationen zur Genehmigung von empirischen Untersuchungen

1) Antragstellung

Der Antrag ist durch den Antragsteller/die Antragstellerin rechtzeitig im LSRfNÖ entweder postalisch (Landesschulrat für Niederösterreich, Rennbahnstraße 29, 3109 St. Pölten) oder per E-Mail (ausschließlich) an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können oder per Fax unter 02742/280-1111 einzubringen.

Die Bearbeitungszeit ist abhängig von Art und Umfang der Untersuchung; sind mehrere Stellungnahmen einzuholen, ist mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zu rechnen.

Antragsteller/in ist derjenige/diejenige, der/die die Untersuchung durchführt bzw. für den Ablauf der Untersuchung verantwortlich ist.

Der Antrag ist immer im LSRfNÖ einzubringen, auch wenn allgemeinbildende Pflichtschulen betroffen sind!


Dem Antrag sind folgende Unterlagen anzuschließen:


a) Kurze, für mit der Untersuchung nicht vertraute Personen nachvollziehbare Projektbeschreibung über Inhalt der Untersuchung und Art und Weise der Durchführung

b) Fragebogen bzw. Interviewleitfaden (in jener Fassung, welche den befragten Personen vorgelegt werden soll)

c) Auflistung der Testverfahren, die zum Einsatz kommen sollen. (Hier ist sicherzustellen, dass der/die Antragsteller/in ausreichend befähigt sein muss, diese Testverfahren fachlich kompetent und ethisch korrekt einzusetzen.)

d) Bestätigung der Universität bzw. PH, dass die Untersuchung im Rahmen der Ausbildung stattfindet und auch dort betreut wird

e) Liste der Schulen, an denen die Untersuchung stattfinden soll (genaue Schulbezeichnungen inkl. Angabe des jeweiligen Schulbezirks – vgl. Schulführer!)

f) Elterninformationsblatt mit Einverständniserklärung: hier sind Ablauf der Untersuchung sowie Inhalt der Fragestellungen kurz zusammenzufassen – die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen wissen, wozu sie die Zustimmung erteilen.

Die Einverständniserklärung ist so zu gestalten, dass die Eltern (aktiv) ihre Zustimmung erteilen können (es ist daher unzulässig, dass Eltern lediglich für den Fall der „Verweigerung“ eine schriftl. Erklärung abgeben müssen!)

g) Kontaktdaten des Antragstellers/der Antragstellerin (inkl. Telefonnummer für allfällige Rückfragen!)

2) Erteilung der Genehmigung

Nach Prüfung des Antrags und Einholung der erforderlichen Stellungnahmen wird – wenn keine Einwände vorliegen – die Genehmigung unter folgenden Bedingungen bzw. Voraussetzungen erteilt:


a) Dauer der Untersuchung (grundsätzlich) max. 1 Unterrichtsstd.

b) Freiwilligkeit der an dieser Untersuchung teilnehmenden Personen muss gegeben sein

c) Zustimmung der Schulleitung ist im Vorfeld einzuholen

d) Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss vor Beginn der Untersuchung eingeholt werden (gilt nicht bei eigenberechtigten Schülern/Schülerinnen und Berufsschülern/Berufsschülerinnen)

e) Anonymität muss gewahrt sein (wenn nicht möglich, sind Eltern im Elterninformationsbrief ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Untersuchung nicht anonym ist – sie müssen dann in Kenntnis dieser Tatsache zustimmen); Datenschutz ist in jedem Stadium der Untersuchung (!) zu wahren.

f) Eventuell Aufforderung, Ergebnisse der Untersuchung dem LSRfNÖ zur Verfügung zu stellen.


Die Genehmigung wird an den Antragsteller/die Antragstellerin übermittelt, die betroffenen Schulen erhalten die Genehmigung im Dienstweg abschriftlich zugestellt.


Kontaktpersonen:

MMag. Regina Weidmann-Kisser

Mag. Christina Unterberger