Besondere Schulbeihilfe
Für berufstätige Schüler einer höheren Schule für Berufstätige im Maturajahr
Voraussetzungen:
- Österreichische Staatsbürgerschaft des Schülers oder wenigstens 5 Jahre Einkommensteuerpflicht in Österreich
- Besuch einer höheren Schule für Berufstätige
- Berufstätigkeit für mindestens 1 Jahr
Einstellung der Berufstätigkeit (Kündigung oder Beurlaubung gegen Entfall der Bezüge) sechs Monate (oder kürzer) vor Beginn der mündlichen Reifeprüfung zum Zwecke der Vorbereitung dieser Prüfung.
Antragstellung:
Die Antragsformulare samt Vordrucken für Dienstgeberbestätigungen liegen an den betreffenden Schulen auf.
Antragsfrist:
Die Anträge auf besondere Schülerbeihilfe sind günstigerweise unmittelbar nach Einstellung der Berufstätigkeit beim Landesschulrat einzubringen.