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I. Präsidium PDF Drucken

Präsident

Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll

Präsident des Landesschulrates ist der Landeshauptmann. (§6 BSchAufsG Abs.1)
In jenen Bundeländern, in denen ein Amtsführender Präsident bestellt wird (§8 Abs.10 BSchAufsG), tritt dieser in allen Angelegenheiten, die sich der Präsident des Landesschulrates nicht selbst vorbehält, an dessen Stelle. (§6 BSchAufsG Abs.2)



Amtsführender Präsident
Hofrat Hermann Helm

Aufgaben des Präsidenten des Landesschulrates
Der Präsident des Landesschulrates führt den Vorsitz im Kollegium des Landesschulrates. Weiters obliegt ihm die Vorbereitung und Durchführung der Beschlüsse des Kollegiums des Landesschulrates sowie die Erledigung aller jener Angelegenheiten, die nicht der kollegialen Beschlussfassung vorbehalten sind. (§7 BSchAufsG Abs.1)
 
 
Büro des Amtsführenden Präsidenten

Silke Wallner
Büro des Amtsführenden Präsidenten
Büroleitung, Persönliche Referentin

Kerstin Hörmann

Büro des Amtsführenden Präsidenten
Pressereferentin

Inge Hössl
Büro des Amtsführenden Präsidenten
Terminkoordination

Denise Schneiberg
Büro des Amtsführenden Präsidenten
Sekretariat


Stabsstellen Präsidium
 
Norbert Adrigan
Stabsstelle für strategische Planung und Steuerung sowie Controlling der Lehrerplanstellen

Ing. Johannes Trümmel
Stabsstelle für Koordinierung und Steuerung sowie interne Kommunikation der durchzuführenden Projekte
 
Elisabeth Heinschink
Mitarbeiterin der Stabsstelle



Vizepräsidentin
Beate Schasching

Der Vizepräsidentin steht das Recht der Akteneinsicht und der Beratung in allen Angelegenheiten des Landesschulrates zu. (§ 6 BSchAufsG Abs. 3)
 

Büro der Vizepräsidentin
 
Margit Pleischl
Büro der Vizepräsidentin
Büroleitung, Terminkoordination
 
Andrea Hofbauer
Büro der Vizepräsidentin
Sekretariat