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FAQ / Häufig gestellte Fragen zu Schülerbeihilfen |
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- Zuständigkeit des Landesschulrates für NÖ:
Grundsätzlich für alle mittleren und höheren Schulen die im Bundesland Niederösterreich liegen. - Bis wann ist ein Antrag einzureichen?
Ein Antrag hat bis zum 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres beim Amt des LSR einzulangen. (dh. für das Schuljahr 2007/08 war dies der 31.12.2007, nächste Einreichfrist beginnt wieder mit September 2008 - 31.12.2008) - Welcher Notendurchschnitt ist für die Schulbeihilfe gefordert?
Für die Schulbeihilfe ist ein Notendurchschnitt von nicht höher als 2,90 im letzten Jahreszeugnis gefordert. - Welcher Notendurchschnitt ist für die Heimbeihilfe gefordert?
Für die Heimbeihilfe ist ein Notendurchschnitt von nicht höher als 3,10 im letzten Jahreszeugnis gefordert. - Ab wann kann man um Schulbeihilfe ansuchen?
Ab der 10. Schulstufe kann ein Antrag auf Schulbeihilfe gestellt werden. - Ab wann kann man um Heimbeihilfe ansuchen?
Ab der 9. Schulstufe kann ein Antrag auf Heimbeihilfe gestellt werden. - Was ist dem Antragsbogen alles beizulegen?
Siehe Informationen zu Schülerbeihilfen - Wie ist der Antragsbogen auszufüllen?
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