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Leiter
• Pensionsangelegenheiten
Die Pensionsgruppe des Landesschulrates für Niederösterreich ist in erster Linie die Anlaufstelle für alle Landeslehrerinnen und Landeslehrer in pensionrechtlichen Angelegenheiten. Dies beginnt mit der Versetzung in den Ruhestand des pragmatischen Landeslehrers, geht über die Berechnung des monatlichen Ruhebezuges sowie einer allfälligen Nebengebührenzulage und reicht bis zu Witwen-, Witwer- und Waisenversorgungsgenüssen nach deren Ableben. Weiters Berechnung und Leistung von Überweisungsbeträgen lt. ASVG an die Sozialversicherungsträger, nach Ausscheiden aus dem pragmatischen Dienstverhältnis vor einer allfälligen Ruhestandsversetzung. • (Download : Antrag Ruhestandsversetzung § 12 Abs.1 LDG1984) • (Download : Antrag Ruhestandsversetzung § 13 Abs.1 LDG1984) • (Download : Antrag Ruhestandsversetzung § 13 a LDG1984) • (Download : Antrag auf Witwenversorgungsbezug) An diese Abteilung sind von Pensionisten auch alle Änderungen wie z.B.: Adressänderung, Familienstandsänderung, Wegfall von Voraussetzungen für Familienbeihilfe und Kinderzuschüsse, Nebenbeschäftigungen zu melden.
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