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Pensionsgruppe PDF Drucken
Leiter

• Pensionsangelegenheiten
• Kriegsgefangenenentschädigung
• Überweisungsverfahren nach dem Allge. Sozialsversicherungsgesetz (ASVG)

 

! NEU ! :

Auf Grund des Pflegegeldreformgesetzes 2012 erhalten Landeslehrer i. R. und deren Hinterbliebenen das Pflegegeld ab dem Jahr 2012 vom Pensionsservice der BVA ausbezahlt. Für Fragen zum Pflegegeld ist diese Behörde telefonisch unter 050405 16390 erreichbar.
Anträge um Zuerkennung und um Erhöhung des Pflegegeldes sind daher ab 1.1.2012 direkt an das Pensionsservice der BVA, 1031 Wien, Postfach 700, Barichgasse 38 zu richten.

 

 

Stellvertreter

• Pensionsangelegenheiten (M-S)

Mitarbeitererinnen und Mitarbeiter
Gabriele Sperl
• Pensionsangelegenheiten
(A - G)
 
Rene Hron
• Pensionsangelegenheiten
(H - L)

Alexander Chocholka
• Pensionsangelegenheiten
(Sch, St - Z)

Martina Pfeifer
• Erfassung von Pensionskonten
 

 

 

 

 

 

 

Die Pensionsgruppe des Landesschulrates für Niederösterreich ist in erster Linie die Anlaufstelle für alle Landeslehrerinnen und Landeslehrer in pensionrechtlichen Angelegenheiten.
Dies beginnt mit der Versetzung in den Ruhestand des pragmatischen Landeslehrers, geht über die Berechnung des monatlichen Ruhebezuges sowie einer allfälligen Nebengebührenzulage und reicht bis zu Witwen-, Witwer- und Waisenversorgungsgenüssen nach deren Ableben.
Weiters Berechnung und Leistung von Überweisungsbeträgen lt. ASVG an die Sozialversicherungsträger, nach Ausscheiden aus dem pragmatischen Dienstverhältnis vor einer allfälligen Ruhestandsversetzung.

• (Download : Antrag Ruhestandsversetzung § 12 Abs.1 LDG1984)
• (Download : Antrag Ruhestandsversetzung § 13 Abs.1 LDG1984)
• (Download : Antrag Ruhestandsversetzung § 13 a LDG1984)
• (Download : Antrag auf Witwenversorgungsbezug)
• (Download: Merkblatt Kindererziehungszeiten)
• (Download: Formular Erklärung Kindererziehungszeit)

An diese Abteilung sind von Pensionisten auch alle Änderungen wie z.B.: Adressänderung, Familienstandsänderung, Wegfall von Voraussetzungen für Familienbeihilfe und Kinderzuschüsse, Nebenbeschäftigungen zu melden.